| Motorsystemreiniger :: EBC Brakes - Bremsscheiben + Bremsbeläge |
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Nokman Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.06.2008 Beiträge: 36

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Verfasst am: 14 Okt 2008 11:19 Titel: |
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Hallo Dirk,
mit der Aussasge das der Versicherungsschutz besteht währ ich vorsichtig.
Laut StVzO ist das nicht der Fall. Die Betriebserlaubnis erlischt, und somit auch der Versicherungsschutz.
Ist aber meine Meinung.
Gruß |
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Paul GTI'ler


Anmeldungsdatum: 16.08.2008 Beiträge: 279 Wohnort: Siegen

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Verfasst am: 14 Okt 2008 11:56 Titel: |
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Ist auch meine Befürchtung.  |
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-Dirk- Händler


Anmeldungsdatum: 16.01.2008 Beiträge: 565 Wohnort: Krefeld / Werkstatt : Viersen

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Verfasst am: 14 Okt 2008 12:19 Titel: |
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So habe gerade mit meinem Spezi bei der Versicherung gesprochen.
Fakt ist wenn die Betriebserlaubnis erlischt erlischt der Versicherungsschutz ansich nicht.
Die Versicherungen in Deutschland sind IMMER gezwungen Schäden an Dritten zu regulieren.
Sie haben allerdings im Nachhinein die Möglichkeit euch in Regress zu nehmen ( aktuell bis 5.000 € ).
Desweiteren ist es auch maßgeblich ob das (Bau-)Teil nun zum Unfall herbei getragen bzw diesen verursacht hat. ( Thema Kausalität ) _________________
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